Parkerlaubnis

Wenn Sie an Ihrem alten Wohnort eine genehmigte Parkerlaubnis haben, denken Sie rechtzeitig daran, diese zurückzulegen.

In manchen Städten in Österreich benötigen Sie für Ihr Fahrzeug eine Parkerlaubnis. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld eines Umzugs über die entsprechenden Voraussetzungen an Ihrem zukünftigen Wohnort.

Hinweis

Für manche Orte besteht die Möglichkeit, diese Parkerlaubnis auch mittels Online-Formular zu beantragen.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Notdienste

Not- und HilfediensteNotrufnummer
ALPIN NOTRUF (BERGRETTUNG)
Ortsstelle Steyr-Losenstein
Burgstraße 4
4460 Losenstein

Notruf 140
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FF Laussa
Koglerstraße 1
4461 Laussa
+43 7255 766813

Notruf 122
ROTES KREUZ
Ortsstelle Ternberg
Prinzstraße 14
4445 Ternberg
+43 7256 8671

Notruf 144
POLIZEI
Dienststelle Garsten
4451 Garsten
+43 59 1336 4150
pi-o-garsten@polizei.gv.at

Notruf 133
HAUSÄRZTLICHER NOTDIENST

Notruf 141
VERGIFTUNGSZENTRALE
Notruf 01 406 43 43