Adressänderung: Arbeitgeber

Die meisten Arbeitsverträge (→ USP) (Dienstverträge) verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten. Bei einem aufrechten Dienstverhältnis ist die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber verpflichtet, die Änderungen dem zuständigen Krankenversicherungsträger mitzuteilen.

Wenn Sie das Pendlerpauschale geltend machen möchten, müssen Sie den Wechsel Ihres Wohnortes innerhalb eines Monats bekannt geben.

Tipp

Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre neue Adresse in Kenntnis zu setzen.

Weiterführende Links

Dachverband der Sozialversicherungsträger (→ SV)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Notdienste

Not- und HilfediensteNotrufnummer
ALPIN NOTRUF (BERGRETTUNG)
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4460 Losenstein

Notruf 140
FREIWILLIGE FEUERWEHR
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Koglerstraße 1
4461 Laussa
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Notruf 122
ROTES KREUZ
Ortsstelle Ternberg
Prinzstraße 14
4445 Ternberg
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Notruf 144
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+43 59 1336 4150
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Notruf 133
HAUSÄRZTLICHER NOTDIENST

Notruf 141
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Notruf 01 406 43 43