Kindergarten und Schule

Wenn Sie gemeinsam mit Kindern umziehen, sollten Sie den Wechsel der Kinderbetreuungseinrichtung, der Schule und/oder des Horts frühzeitig planen. Sie müssen Ihr Kind in der neuen Kinderbetreuungseinrichtung oder Schule und/oder im neuen Hort anmelden und in der alten Betreuungseinrichtung abmelden. Achten Sie auf die Anmeldefristen der jeweiligen Institutionen.

Gegebenenfalls ist auch ein neuer Antrag auf Freifahrt und Fahrtenbeihilfe für Schülerinnen/Schüler zu stellen.

Ausführliche Informationen zu den Themen "Kinderbetreuung" und "Schule" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Tipp

Wenn Ihre Kinder weiterhin die selbe Kinderbetreuungseinrichtung/Schule/den selben Hort besuchen, vergessen Sie nicht, die Adressänderung bekannt zu geben.

Weiterführende Links

Freifahrt und Fahrtenbeihilfe (→ BKA)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Notdienste

Not- und HilfediensteNotrufnummer
ALPIN NOTRUF (BERGRETTUNG)
Ortsstelle Steyr-Losenstein
Burgstraße 4
4460 Losenstein

Notruf 140
FREIWILLIGE FEUERWEHR
FF Laussa
Koglerstraße 1
4461 Laussa
+43 7255 766813

Notruf 122
ROTES KREUZ
Ortsstelle Ternberg
Prinzstraße 14
4445 Ternberg
+43 7256 8671

Notruf 144
POLIZEI
Dienststelle Garsten
4451 Garsten
+43 59 1336 4150
pi-o-garsten@polizei.gv.at

Notruf 133
HAUSÄRZTLICHER NOTDIENST

Notruf 141
VERGIFTUNGSZENTRALE
Notruf 01 406 43 43