Checkliste Familienbeihilfe in Österreich für Drittstaatsangehörige

Aktuelle Checkliste zur Familienbeihilfe für Drittstaatsangehörige.

Aktuelle Checkliste zur Familienbeihilfe für Drittstaatsangehörige.
Thema Detailinformationen Erledigt
Anspruch

Bürgerinnen/Bürger aus Drittstaaten, die sich aufgrund eines auf Dauer ausgerichteten Aufenthaltstitels in Österreich aufhalten, haben Anspruch auf Familienbeihilfe für ihr/e Kind/er, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben und mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Der Anspruch besteht auch, wenn sich das Kind zu Berufsausbildungszwecken notwendigerweise an einem anderen Ort aufhält.

 
Beantragung

Die Familienbeihilfe wird beim Wohnsitzfinanzamt beantragt. Der Anspruch besteht jedenfalls für alle Kinder, die noch nicht 18 Jahre alt sind.

Ab dem 18. Geburtstag wird die Auszahlung von Familienbeihilfe nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt.

 

Weiterführende Links 

Familienbeihilfe für Drittstaatsangehörige

Letzte Aktualisierung: 29. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Notdienste

Not- und HilfediensteNotrufnummer
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Notruf 140
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4461 Laussa
+43 7255 766813

Notruf 122
ROTES KREUZ
Ortsstelle Ternberg
Prinzstraße 14
4445 Ternberg
+43 7256 8671

Notruf 144
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4451 Garsten
+43 59 1336 4150
pi-o-garsten@polizei.gv.at

Notruf 133
HAUSÄRZTLICHER NOTDIENST

Notruf 141
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Notruf 01 406 43 43