Adressänderung: Kindergarten/Schule/Hort

Wenn Sie gemeinsam mit Kindern im Kindergartenalter oder im schulpflichtigen Alter umziehen und dabei nur den Wohnort, aber nicht die Kinderbetreuungseinrichtung, die Schule und/oder den Hort wechseln, ist die Adressänderung formlos der jeweiligen Institution mitzuteilen.

Gegebenenfalls ist ein neuer Antrag auf Freifahrt und Fahrtenbeihilfe für Schülerinnen/Schüler zu stellen.

Allgemeine Informationen zu diesem Thema finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at in den Kapiteln Kinderbetreuung und Schule.

Weiterführende Links

Freifahrt und Fahrtenbeihilfe (→ BKA)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Notdienste

Not- und HilfediensteNotrufnummer
ALPIN NOTRUF (BERGRETTUNG)
Ortsstelle Steyr-Losenstein
Burgstraße 4
4460 Losenstein

Notruf 140
FREIWILLIGE FEUERWEHR
FF Laussa
Koglerstraße 1
4461 Laussa
+43 7255 766813

Notruf 122
ROTES KREUZ
Ortsstelle Ternberg
Prinzstraße 14
4445 Ternberg
+43 7256 8671

Notruf 144
POLIZEI
Dienststelle Garsten
4451 Garsten
+43 59 1336 4150
pi-o-garsten@polizei.gv.at

Notruf 133
HAUSÄRZTLICHER NOTDIENST

Notruf 141
VERGIFTUNGSZENTRALE
Notruf 01 406 43 43