Hundeabgaben

Zuständig

Art der Gebühr
Höhe der Gebühr


Vorschreibungszeitraum


Hundeabgabe

€ 55,00

per 31.03. eines jeden Jahres

Wachhunde und Hunde, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes notwendig sind 

€ 30,00

per 31.03. eines jeden Jahres


Abgabenschuldner sind Sie als HundehalterIn. Die Hundeabgabe ist erstmals binnen zwei Wochen nach der Anmeldung und in der Folge jährlich bis zum 31. März zu entrichten. 

Die Hundeabgabe ist für jeden Hund im vollen Jahresbetrag zu entrichten. Dies gilt auch dann, wenn die Haltereigenschaft nicht das ganze Haushaltsjahr über besteht.