Gemeinde Laussa
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Abgabenschuldner sind Sie als HundehalterIn. Die Hundeabgabe ist erstmals binnen zwei Wochen nach der Anmeldung und in der Folge jährlich bis zum 31. März zu entrichten.
Die Hundeabgabe ist für jeden Hund im vollen Jahresbetrag zu entrichten. Dies gilt auch dann, wenn die Haltereigenschaft nicht das ganze Haushaltsjahr über besteht.