Gemeinde Laussa
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Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe Hebesatz: 500 v.H. des Steuermessbetrages
Grundsteuer B für Grundstücke Hebesatz: 500 v.H. des Steuermessbetrages
Der Grundsteuermessbetrag wird mittels Bescheid vom Finanzamt festgelegt. Dieser Messbetrag wird mit dem oben angeführten Hebesatz multipliziert und ergibt den Steuerbetrag.